PIGMENTE FÜR PERMANENT MAKE UP

Permanent Make-up-Pigmente, die den EU-Verordnungen ResAP2008_1 und ECHA (REACH 2022) gültig ab 04.01.2022 ENTSPRECHEN. Pigmente mit dieser Bezeichnung können für alle Arten der Mikropigmentierung der menschlichen Haut verwendet werden. Farben in dieser Kategorie gekennzeichnet als "KÜNSTLERFARBEN" kann nicht für kosmetische Zwecke verwendet werden. Diese Farben sind nur für technische Zwecke, wie z. B. Kunstledertraining.

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